Die EUDR stellt für ugandische Kaffee- und Kakaoexporteure sowohl Herausforderungen als auch Chancen dar. Gegebenenfalls erfordert die Einhaltung der EUDR Anstrengungen und Investitionen. Die Anpassung an die Änderungen erfordert ein genaues Verständnis der Verordnung und eine Analyse der vor den Umsetzungsterminen erforderlichen Maßnahmen.
Philipp Karugaba , Renata Nyakairu und Patience Birungi, ENS, Februar 2025
Abholzung in der Kritik: EU-Vorschriften verändern den Welthandel
Dieser Artikel von ENS untersucht die neue Entwaldungsverordnung (EUDR) der Europäischen Union, die am 30. Dezember 2025 in Kraft treten soll und darauf abzielt, den Markteintritt von mit Entwaldung verbundenen Waren auf dem EU-Markt zu verhindern. Die Verordnung, die Produkte wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Gummi umfasst, verlangt von Unternehmen, nach dem 31. Dezember 2020 nachzuweisen, dass ihre Waren nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Unternehmen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – müssen strenge Sorgfaltspflichtmaßnahmen umsetzen oder mit erheblichen Geldbußen und Handelsbeschränkungen rechnen.
Umweltgruppen loben die EUDR zwar für ihre Förderung der Nachhaltigkeit, doch bei Exporteuren und Kleinbauern, die Handelsbarrieren befürchten, weckt sie auch Bedenken. Mit dem nahenden Stichtag müssen Unternehmen weltweit ihre Lieferketten überprüfen, um weiterhin Zugang zum EU-Markt zu haben, was auf eine grundlegende Veränderung der globalen Handelsvorschriften hindeutet.
Originalartikel von Philipp Karugaba , Renata Nyakairu und Patience Birungi, ENS, Februar 2025. Lesen Sie unten den vollständigen Artikel:



