Das Commonwealth Climate and Law Initiative (CCLI) und Bestäubung Veröffentlichung eines bahnbrechenden neuen Rechtsgutachtens zum Thema „Naturbedingte Risiken und Pflichten von Geschäftsführern nach dem Recht von England und Wales“."

Einem neuen unabhängigen Rechtsgutachten zufolge könnten Vorstandsmitglieder möglicherweise ihre Pflichten gegenüber ihrem Unternehmen verletzen, wenn sie relevante naturbedingte Risiken nicht berücksichtigen oder darauf reagieren. 

Die Stellungnahme wurde von einem Team hochrangiger Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Finanzrecht verfasst Sharif Shivji KC und Rebecca Stubbs KC führenden Karl Anderson und Hossein Sharafi, mit Beiträgen von Umweltrechtsexperten, James Burton).

Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass naturbedingte Risiken (die Klimarisiken umfassen, aber umfassender sind) in bestehende finanzielle Risikokategorien fallen und mit zunehmendem wissenschaftlichen Verständnis des globalen Zustands des Naturrückgangs an politischer und kommerzieller Bedeutung gewinnen. Darin wird erläutert, wie Vorstandsmitglieder ihre Pflichten gemäß dem Companies Act 2006 verletzen könnten, wenn sie latente finanzielle Risiken, die sich aus unbehandelten naturbedingten Auswirkungen und Abhängigkeiten eines Unternehmens ergeben, nicht erkennen und (gegebenenfalls) mindern. Dies wiederum könnte die Direktoren einer verstärkten Kontrolle durch die Aktionäre und rechtlichen Konsequenzen aussetzen. Direktoren sollten eine sorgfältige Abwägung relevanter Risiken dokumentieren, um sich vor ähnlichen Rechtsstreitigkeiten zu schützen ClientEarth gegen Shell Fall.

Das Gutachten nennt eine Reihe von Beispielen, bei denen naturbedingte Risiken erhebliche finanzielle Folgen für Unternehmen haben können. Dazu gehören physische Risiken wie der Niedergang oder Zusammenbruch von Ökosystemen, die dem Geschäftsmodell eines Unternehmens zugrunde liegen, sowie Übergangsrisiken, einschließlich sich ändernder Verbraucherpräferenzen und gesetzlicher Anforderungen. 

"Wir verstehen zunehmend die potenzielle Schwere naturbedingter Risiken für Unternehmen. Dennoch sind sich Vorstände häufig der Schwere dieser Risiken nicht bewusst und gefährden dadurch ihr Unternehmen unnötig. Dieser wichtige Bericht macht deutlich, was schon vor langer Zeit hätte klar sein müssen: Naturbedingte Risiken unterscheiden sich nicht von anderen finanziellen Risiken und sollten daher von Direktoren bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten berücksichtigt werden.“

Professor Thom Wetzer, außerordentlicher Professor für Recht und Finanzen an der Universität Oxford, Gründungsdirektor des Oxford Sustainable Law Program und Treuhänder des CCLI

Weitere Einzelheiten finden Sie im CLLI Website .